WEG und Miethausverwaltung
Steffan - Hausverwaltung e. K.
Facility Management

Unsere Leistungen bei der Verwaltung Ihrer Wohneigentumsanlage

Die kaufmännische Verwaltung:

  • Erfassung der Objekt- und Mieterstammdaten
  • Kontaktaufnahme zu den notwendigen Versorgern, wie Gas- und Stromversorger, etc.
  • Prüfung vorhandener Dienstleistungsverträge und evtl. Abschluss neuer Verträge, die für eine ordnungsgemäße Objektbetreuung notwendig sind, wie
    • Gebäude- und Haftpflichtversicherung
    • Hausreinigung
    • Winterdienst
    • Pflege der Außenanlagen
    • Müll- und Papierentsorgung
    • Dachrinnenreinigung
    • Schornsteinreinigung und Emissionsmessung
    • Wartung der Heizungsanlage
    • Wartung der RWA
    • Abrechnungsunternehmen für die Heizkostenabrechnung
  • Einrichtung und Führung eines Hauskontos
  • Erstellung eines jährlichen Wirtschaftsplanes
  • Wohngeldbuchhaltung einschl. Mahnwesen
  • Bezahlung aller Lieferanten und Dienstleister
  • Buchung aller angefallenen Kosten
  • Erstellung einer jährlichen Wohngeldabrechnung
  • Geltendmachung aller Ansprüche gegenüber Behörden und Versicherungen
  • Führung der kaufmännischen Korrespondenz
     

Die technische Verwaltung:

  • Zustandserfassung des Gebäudes (Dach, Fassade, Baukörper, Treppenhaus, Keller), der haustechnischen Anlagen (Heizung, Wasser, ELT, Medien)
  • Regelmäßige technische Kontrollen, um sich anbahnende Schäden frühzeitig zu erkennen
  • Melden der Gesamtheizkosten an das beauftragte Serviceunternehmen zur Heizkostenabrechnung
  • Erstellen von Ausschreibungen für Instandhaltungsmaßnahmen
  • Einholen von Kostenvoranschlägen, Auswahl von technischen Lösungen, Auftragsvergabe einschl. Preisverhandlungen im Namen und auf Rechnung der Eigentümergemeinschaft

    Für Auftragsvergaben gelten folgende Grenzen:
    1. Bei Gefahr im Verzuge oder zur Vermeidung von Regressansprüchen ist der Verwalter berechtigt, alle erforderlichen Maßnahmen einzuleiten und Handwerker zu beauftragen, um Schaden abzuwenden. Kostengrenzen gibt es hierbei nicht. Der Verwalter soll die Kosten allerdings so gering wie möglich halten.
    2. Aufträge bis voraussichtlich Euro 500,00 zzgl. MwSt. liegen im eigenen Ermessen der Verwaltung.
    3. Aufträge bis voraussichtlich Euro 3.000,00 zzgl. MwSt. vergibt die Verwaltung im Einzelfall nach Prüfung der Dringlichkeit.
    4. Aufträge von voraussichtlich mehr als Euro 3.000,00 zzgl. MwSt. im Einzelfall sind mit dem Verwaltungsbeirat abzustimmen. Der Verwalter informiert hierzu den Verwaltungsbeiratsvorsitzenden.
    5. Über die Grenzen von Pkt. 4 hinausgehende Aufträge werden nur nach Beschlussfassung durch die Eigentümergemeinschaft erteilt.

  • Terminüberwachung bei Angeboten, Vergaben, Ausführungen, Schlussrechnungen. Veranlassen der Bauverträge, Bauleitung und Bauüberwachung, Aufmaß, Rechnungskontrolle bei Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
  • Überwachung von Wartungsfirmen, Hausmeister/Hauswarten, Grünanlagenpflege und Winterdiensten
  • Die Teilnahme an Abnahmen, die Geltendmachung von Gewährleistungen, Beweissicherungen und
    Schadensersatzansprüchen sind Zusatzleistungen
  • Einleiten von Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen wie Rohrbruch-, Brand-, Sturmschäden etc.
  • Veranlassen der Überwachung von Sicherheitseinrichtungen durch Fachleute an
    • der Heizung (Sicherheitsventile, Abgaswerte, Druck- und Heizölbehälter) 
    • den Aufzügen (TÜV-Hauptprüfung mit Gewichten, Zwischenprüfungen, Nothupen)
    • den Blitzschutzanlagen (TÜV-Hauptprüfungen, Reparatur und Dachsanierungen)
    • den Lüftungsanlagen (TÜV-Prüfungen in Haus- und Tiefgarage) 
    • den kraftbetätigten Garagentoren
    • den Brandschutzeinrichtungen einschl. Feuerwehrzufahrten und freien Fluchtwegen, Funktions-und Druckprüfungen der Feuerlöscher, Löschwassersteigleitungen, Brandschutztüren, Rauchabzugsklappen in den Treppenhäusern, Fluchtwegen etc. 
    • Terminvereinbarungen und Abrechnung mit den Handwerkern, dem Technischen Überwachungsverein (TÜV) und sonstigen Fachleuten
  • Die Wahrnehmung von Ortsterminen zu vorgenanntem Punkt ist eine Zusatzleistung.
  • Zusatzleistungen werden, wie vor beschrieben und nicht anders vereinbart, gesondert in Rechnung gestellt.